Mit dem Programm ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit neuer und bereits bestehender Unternehmen unterstützen.
Wer kann den Antrag auf Förderung stellen?
Zielgruppe des Förderprogramms sind neue und bereits bestehende Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
- die Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung der EU-Kommission erfüllen.
Eine Antragstellung ist unter anderem ausgeschlossen für gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
Das Programm wendet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ richtet sich an Unternehmen, welche bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Auswahl des Beraters
In der Auswahl des Beraters ist der Antragstellende frei.
Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Des Weiteren müssen die Berater die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen.
Inhalte der geförderten Beratung (Beratungsarten)
Für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen
- Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. - Spezielle Beratungen
zusätzliche Beratungsleistungen zu den Themen der allgemeinen Beratung; Beratung von Unternehmen,- die von Unternehmerinnen geführt werden
- die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden
- die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zusätzlich zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung
- Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Beispielgebend werden Beratungen nicht gefördert, die
- ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
- überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
- Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden
- den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) und des entsprechenden Marketings zum Inhalt haben
- ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Anzahl der Beratungstage und Höhe des Förderzuschusses
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an das beratene Unternehmen.
- Bestandsunternehmen
pro Beratungsart maximal fünf Tage; die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen - Jungunternehmen / Unternehmen in Schwierigkeiten
keine Begrenzung wie bei Bestandsunternehmen;die Maßnahme kann über den gesamten Förderzeitraum (6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Bemessungsgrundlage:
Jungunternehmen | 4.000 Euro |
Bestandsunternehmen | 3.000 Euro |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro |
Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Zuschusshöhe:
Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der | |
neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) | 80 Prozent |
Region Lüneburg | 60 Prozent |
alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig | 50 Prozent |
Unternehmen in Schwierigkeiten | |
bundesweit unabhängig von Alter und Standort | 90 Prozent |
Ablauf von Antragstellung und Abrechnung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Unternehmer.
- Inanspruchnahme eines kostenlosen Informationsgespräches mit einem regionalen, bei einer Leitstelle registrierten Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen (freie Wahl durch den Antragsteller)
- für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: verpflichtend
- für Bestandsunternehmen: fakultativ
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
- Online-Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungsleistungen über die Antragsplattform des BAFA
- Leistelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert den Unternehmer über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis (Informationsschreiben)
- Abschluss des Beratungsvertrages und Beginn der Beratung – zwingend erst nach Erhalt des Informationsschreibens
- Vorlage der Abrechnungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens im elektronischen Verfahren bei der Leitstelle
- vom Antragsteller eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- vom Antragsteller unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgespräches (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteiles.
Zusätzliche Hinweise
Zuständig für die Durchführung des Programms und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten vor Einreichen des Verwendungsnachweises mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt hat und dies durch Vorlage des Kontoauszuges nachweist. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Zuschuss.
Auf die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ besteht kein Rechtsanspruch.
Detaillierte Informationen und die Rahmenrichtlinie finden Sie beim BAFA
Zugang zum Onlineportal für die Antragstellung
Unser Engagement für Sie
Unser Beratungsunternehmen führt die förderfähige Unternehmensberatung durch und ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle akkreditiert.
Bei Interesse oder Fragen können Sie gern telefonisch unter 03 51 / 4 82 46 29 oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen