Kurzübersicht
Name des Programms | ERP-Gründerkredit – StartGeld |
Art der Förderung | zinsverbilligtes Darlehen mit einer 80%igen Haftungsfreistellung |
Kurzdarstellung | Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Existenzgründungen und Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit |
Verwendungszweck | Neugründung, Übernahme, tätige Beteiligung Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist |
Kombination | keine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen möglich |
Antragsberechtigte Personen / Unternehmen | natürliche Personen Existenzgründer/innen, kleine Unternehmen Antragsteller müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen |
Kredithöhe | maximal 125.000,00 € (Betriebsmittel bis maximal 50.000,00 €) Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs (Investitionsbetrag über 125.000,00 € ist möglich, wenn der den Kreditbetrag übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird) Bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen. |
Auszahlung | 100 % (in einer Summe oder Teilbeträgen) |
Laufzeit | bis zu 5 Jahre (bis ein tilgungsfreies Jahr) bis zu 10 Jahre (bis zwei tilgungsfreie Jahre) |
Tilgung | (nach in Anspruch genommener tilgungsfreier Zeit) in gleich hohen monatlichen Raten Sondertilgung: vorzeitige gesamte oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Zinsen | aktuelle Zinskonditionen finden Sie hier |
Risiko | KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80% |
Sicherheiten | Hausbank und Antragsteller vereinbaren, ob und in welchem Umfang Sicherheiten gestellt werden |
Wichtige Voraussetzungen | Antragstellung vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank bei der KfW |
Förderinstitut / -stelle | KfW |
Detaillierte Informationen | detaillierte Informationen zum StartGeld erhalten Sie über die Produktbeschreibung oder das Servicetelefon der KfW |