Krisenbewältigung

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt – mit Hoffnung allein ließ sich jedoch noch kein Unternehmen retten…

 

Als Beratungsunternehmen unterstützen und begleiten wie Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung einer Unternehmenskrise. Wir sind bemüht, Unternehmen und Institutionen vor einer drohenden oder in einer bereits eingetretenen Krise und damit im eigentlichen Sinne vor einer Insolvenz zu retten. Der Erfolg des ‚Bemühens‘ hängt allerdings von wesentlichen Faktoren ab: dem (möglichst frühen) Zeitpunkt Ihres Handelns, dem noch vorhandenen Spielraum und dem ernsten Willen des/der Betroffenen auf Veränderung. Eine Unternehmenskonsolidierung gelingt nur gemeinsam mit den Inhabern, Geschäftsführern und Vorständen.

 

Aus dem jeweiligen Stadium der Krise ergibt sich der (noch) gegebene Handlungsspielraum.

Unsere Unterstützung für Sie

  • zügige Unterstützung bei der Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Ist-Analyse der tatsächlichen betrieblichen Situation
  • Sichtung und Auswertung von Unterlagen
  • Erstellung einer Fortbestehenspronose
  • Begleitung bei Gespräche mit Kreditinstituten, Gläubigern etc.

Im Krisenfall zählt jeder Tag, mitunter jede Stunde!

Reagieren Sie sofort, sobald Ihr Unternehmen in Schieflage gerät. Falscher Stolz und die Hoffnung, dass sich Probleme von selbst lösen, enden meist in einer ausweglosen Situation.

Je früher Sie sich der Situation bewusst werden und handeln sowie externe Unterstützung in Anspruch nehmen, umso schneller und erfolgreicher kann ein Unternehmen aus der Krise geführt werden.  

 

Wir weisen im Zusammenhang mit unserer Leistung auf Folgendes hin:

  • Zu Beginn einer beauftragten Beratung prüfen wir zunächst das Vorliegen bestehender Insolvenztatbestände. Dessen Ergebnis ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend.
  • Ab einem bestimmten Stadium einer Krise sowie bei bereits eingetretener Insolvenz können wir nicht mehr für Sie tätig werden; es bleibt in der Situation lediglich der Hinweis auf eine umgehende Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt – möglichst mit der Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht. Dies schließt jedoch eine Zusammenarbeit in einer späteren Phase nicht aus.
  • Wir bieten keine Rechtsberatung und führen diese auch nicht aus.

Mögliche Förderung

Für eine Bewältigung einer unternehmerischen Krise kann bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatung unter Umstanden das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz genutzt werden.

 

Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ihr Nutzen:

  • Sie erhalten zügige Beratung und Unterstützung in einer kritischen Phase Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Institution.
  • Wir gewährleisten eine objektive, neutrale und von außen betrachtete Analyse und Beurteilung.
  • Sie erhalten Hinweise auf sofort und mittelfristig umzusetzende Handlungsschritte.
  • Sie profitieren aus unserer Kooperation mit Fachanwältinnen/Fachanwälten für Insolvenzrecht, welche Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Bei Interesse oder Fragen können Sie gern telefonisch unter 03 51 / 4 82 46 29 oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen