Eine Existenzgründung, ein Startup sowie eine Unternehmenserweiterung und -festigung können durch Bund, Länder und Landkreise, Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter, Kreditinstitute und andere Institutionen in unterschiedlicher Form gefördert werden.

 

Das Spektrum der Fördermaßnahmen umfasst

 

Grundsätzlich gilt bei der Beantragung von Fördermitteln:

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn!
    (Als Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages zu werten.)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel
    (Ausnahme: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung unter den Voraussetzungen des § 7 g EStG)