Eine Existenzgründung, ein Startup sowie eine Unternehmenserweiterung und -festigung können durch Bund, Länder und Landkreise, Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter, Kreditinstitute und andere Institutionen in unterschiedlicher Form gefördert werden.
Das Spektrum der Fördermaßnahmen umfasst
- Zuschüsse zur Lebenshaltung in den ersten Monaten nach der Gründung
- Finanzierungen durch Darlehen und Beteiligungen
- Zuschüsse für Investitionen
- steuerliche Vorteile
- Zuschüsse zu Beratungsleistungen
- Zuschüsse für Marketingmaßnahmen
- Zuschüsse für die berufliche Eingliederung von Personen
Grundsätzlich gilt bei der Beantragung von Fördermitteln:
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn!
(Als Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages zu werten.) - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel
(Ausnahme: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung unter den Voraussetzungen des § 7 g EStG)