Insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

Zur Beurteilung der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens ist eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen. Diese ist eine reine ‚Zahlungsfähigkeitsprognose‘. Die Fortbestehensprognose zeigt auf, ob das Unternehmen im laufenden und folgenden Geschäftsjahr die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann oder ob eine Zahlungsunfähigkeit droht. Sie zielt auf die Finanzkraft des Unternehmens ab und gibt eine Vorschau auf seine Zahlungsfähigkeit. Im Rahmen der Fortbestehensprognose ist zu klären, ob das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. 

 

Anlässe für die Erstellung einer Fortbestehensprognose durch den/die gesetzlichen Vertreter bzw. gemeinsam mit einem externen Dienstleister können beispielsweise sein:

  • deutlicher Umsatzrückgang
  • dauerhafte und zu erwartende erhebliche Verluste
  • bilanzielle Überschuldung
  • erheblicher Wertberichtigungsbedarf
  • nicht zufriedenstellende Kennzahlen
  • erhebliche Forderungsausfälle oder zu erwartende längerfristige Begleichung wesentlicher Forderungen
  • voraussichtliche Schwierigkeiten bei der termingerechten Begleichung besonderer Zahlungen (Kredittilgung, Steuern) -ohne Aussicht auf Prolongation-
  • fehlende finanzielle Mittel für erforderliche Investitionen
  • Verlust wichtiger Absatzmärkte und Kunden
  • Ausscheiden von Schlüsselpersonen
  • Änderung von rechtlichen, markt- und wettbewerbsbezogenen Bedingungen, welche die Existenz des Unternehmens gefährden können.

Der Prognosezeitraum umfasst regelmäßig das laufende und folgende Geschäftsjahr.

 

Grundlegende Voraussetzung für die Prognose ist die Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung.

 

Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens resp. einer Gesellschaft haben laufend zu beobachten, ob Hinweise auf eine Insolvenzgefahr bestehen. Dies folgt aus der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.

 

Die Fortbestehensprognose ist laufend fortzuschreiben, wenn neue Ereignisse eingetreten sind oder sich abzeichnen, die für das Ergebnis und für die Validität der Prognose von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Zweck der Prognose ist es, eine Aussage über das Vorliegen von Insolvenzgründen treffen zu können.

 

Eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose liegt vor, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die geplanten Einzahlungen die geplanten Auszahlungen decken. Dabei setzt die Fortbestehensprognose die Erstellung eines Finanzplanes auf der Grundlage eines Unternehmenskonzeptes voraus.

 

Laut Insolvenzordnung (InsO) ist bei einer juristischen Person auch die Überschuldung ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Gemäß § 19 Absatz 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

 

Hinweis:

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose ist zu unterscheiden von der handelsrechtlichen Fortführungsprognose (Going-Concern-Prinzip).

Unsere Unterstützung für Sie

  • Erstellung der Fortbestehensprognose
  • Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung

Grundbestandteile der Fortbestehensprognose sind, neben der obligatorischen Liquiditätsplanung, Prognosen des wirtschaftlichen Umfelds, der Unternehmensentwicklung und der Durchführbarkeit von Maßnahmen sowie die Dokumentation.

Grundsätze bilden Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung und die Fortschreibung

Ihr Nutzen:

  • durch Hinzuziehung eines externen Dienstleisters kann eine objektive, neutrale und vollständige Fortbestehensprognose gewährleistet werden
  • unverzügliche und termingerechte Erstellung der Prognose auch in zeitkritischen Fällen
  • die Inanspruchnahme der Unterstützung eines unabhängigen fachkundigen Dritten kann das Risiko der Vorwurfs eines pflichtwidrigen Handelns minimieren
  • bedarfsweise Einbeziehung von Steuerberater/innen und Fachanwältinnen/Fachanwälten für Insolvenzrecht

Bei Interesse oder Fragen können Sie gern telefonisch unter 03 51 / 4 82 46 29 oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen