Kurzübersicht

Name des ProgrammsEingliederungszuschuss
Art der FörderungZuschuss
Kurzdarstellungfinanzielle Unterstützung bei Neueinstellung / der berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist
Antragsberechtigte PersonenUnternehmer/innen
Dauer und Höhe der Förderungbis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes sowie des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrags Förderdauer bis zu zwölf Monate
bei Arbeitnehmer/innen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben sowie behinderten und schwerbehinderten Menschen gelten im Fall einer Förderung teils höhere Fördersätze und Förderzeiträume
Wichtige VoraussetzungenZielstellung ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, deren Einarbeitung über einen üblichen Rahmen hinausgeht (u.a. durch fehlende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Antragstellung auf Förderung der Einstellung der Arbeitnehmer
es besteht Nachbeschäftigungspflicht
Förderinstitut / -stelleAgenturen für Arbeit und Jobcenter
Detaillierte Informationendetaillierte Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Eingliederungszuschuss finden Sie hier