Kurzübersicht
Name des Programms | Eingliederungszuschuss |
Art der Förderung | Zuschuss |
Kurzdarstellung | finanzielle Unterstützung bei Neueinstellung / der berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist |
Antragsberechtigte Personen | Unternehmer/innen |
Dauer und Höhe der Förderung | bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes sowie des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrags Förderdauer bis zu zwölf Monate bei Arbeitnehmer/innen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben sowie behinderten und schwerbehinderten Menschen gelten im Fall einer Förderung teils höhere Fördersätze und Förderzeiträume |
Wichtige Voraussetzungen | Zielstellung ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, deren Einarbeitung über einen üblichen Rahmen hinausgeht (u.a. durch fehlende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Antragstellung auf Förderung der Einstellung der Arbeitnehmer es besteht Nachbeschäftigungspflicht |
Förderinstitut / -stelle | Agenturen für Arbeit und Jobcenter |
Detaillierte Informationen | detaillierte Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Eingliederungszuschuss finden Sie hier |