Mit dem Programm ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit neuer und bereits bestehender Unternehmen unterstützen.

Wer kann den Antrag auf Förderung stellen?

Zielgruppe des Förderprogramms sind neue und bereits bestehende Unternehmen, die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben   sowie
  • die Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung der EU-Kommission erfüllen.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Eine Antragstellung ist unter anderem ausgeschlossen für Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen sowie  für gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine und Stiftungen. 

 

Die ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ richtet sich an Unternehmen, welche bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.

 

Die Beratung können Unternehmen und Freiberufler in Anspruch nehmen, unabhängig ob sie sich in einer hauptberuflichen oder einer nebenberuflichen Selbständigkeit befinden.

Auswahl des Beraters

In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters sind Antragstellende frei.

 

Die Beraterin bzw. der Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbständige Beraterinnen oder Berater handelt, deren überwiegender Geschäftszweck

auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Des Weiteren müssen die Berater die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen.

Inhalte der geförderten Beratung (Beratungsarten)

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet

  • eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
  • die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
  • darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot);
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität);
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
  • die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.

Höhe des Förderzuschusses und Anzahl der Beratungen

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beratungshonorar gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an das beratene Unternehmen.

 

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3 500 Euro.

Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, jedoch nicht die Umsatzsteuer.

Zuschusshöhe:

 

Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in den

neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig)80 Prozent
Alten Bundesländer (einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)50 Prozent

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.

Ablauf von Antragstellung und Abrechnung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Unternehmer.

  1. Auswahl einer bzw. eines beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registrierten Beraterin bzw. Berater
  2. Online-Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungsleistungen über die Antragsplattform des BAFA
  3. Leistelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert den Unternehmer über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis (Informationsschreiben)
  4. Abschluss des Beratungsvertrages und Beginn der Beratung – zwingend erst nach Erhalt des Informationsschreibens
  5. Vorlage der Abrechnungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens im elektronischen Verfahren bei der Leitstelle
    • ein ausgefülltes und von der bzw. dem Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular,
    • ein von der bzw. dem Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung,
    • eine ausgefüllte und von der bzw. dem Antragstellenden eigenhändig unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    • der von der Beraterin bzw. dem Berater und der bzw. dem Antragstellenden unterschriebene Beratungsbericht,
    • die Rechnung des Beratungsunternehmens
    • der Kontoauszug der bzw. des Antragstellenden über die vollständige Zahlung des Honorars sowie
    • bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach der Gründung das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners.

Zusätzliche Hinweise

Zuständig für die Durchführung des Programms und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe anerkannt und bezahlt haben. Dies ist durch Vorlage ihres bzw. seines Kontoauszugs im Rahmen des Verwendungsnachweises darzulegen.
Bei Barzahlungen oder Verrechnungen wird kein Zuschuss gewährt.

Unser Unterstützung für Sie

Unser Beratungsunternehmen führt die förderfähige Unternehmensberatung durch und ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle akkreditiert.

 

Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf.

Wir führen gern ein erstes kostenloses unverbindliches Gespräch mit Ihnen.