Die Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen wird fortgesetzt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die bestehenden Richtlinien um ein Jahr verlängert. Eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für durchgeführte Beratungen möglich, welche bis zum 31.12.2015 begonnen werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
- mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland,
- die bei Beratungsbeginn mindestens ein Jahr am Markt tätig waren.
Die Unternehmensberatung kann sich unter anderem auf folgende Bereiche beziehen:
- alle wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung
- Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen.
- Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern
- Vorbereitung der Unternehmensübergabe
- Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) beträgt 50 Prozent und maximal 1.500 Euro. In den neuen Bundesländern sowie im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt er 75 Prozent und maximal 1.500 Euro.
Einzelheiten zur Beratungsförderung und Antragstellung finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info.