Förderung unternehmerischen Know-Hows

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erlassen, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
Das Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, welche schon länger am Markt bestehen aber auch an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden.

Möglich ist eine Förderung bei der Inanspruchnahme allgemeiner und spezieller Unternehmensberatungen bzw. Unternehmenssicherungsberatungen. Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent betragen.

Dieses Förderprogramm fasst mehrere bisherige Programme, wie das Gründercoaching Deutschland oder die Turn-Around-Beratung, zusammen.

Eine Antragstellung ist möglich für

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahres am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

(unabhängig vom Unternehmensalter).

Gefördert werden Antragstellerinnen und Antragsteller sowohl aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft als auch der Freien Berufe.

Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können eine Förderung für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie für spezielle Beratungen erhalten. Zu Letzteren gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder Migrantinnen und Migranten geführt werden, zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung oder von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung zu einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine weitere Folgeberatung erhalten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie nach dem Standort des Unternehmens.

Die Bemessungsgrundlage bei Jungunternehmen beträgt 4.000 Euro, bei Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten jeweils 3.000 Euro.

Der Zuschuss beträgt

  • für Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der
    • neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) 80 Prozent
    • Region Lüneburg 60 Prozent
    • alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50 Prozent.
  • für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit (unabhängig von Alter und Standort) 90 Prozent.

Zuständig für die Durchführung des Programms und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung auf einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen, bei einer Leitstelle registrierten Ansprechpartner Ihrer Wahl führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, vor Antragstellung ein derartiges Gespräch in Anspruch zu nehmen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie beim BAFA oder auch in unserer Rubrik zur Förderung unternehmerischen Know-hows.