Mit dem Programm ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit neuer und bereits bestehender Unternehmen unterstützen.

Wer kann den Antrag auf Förderung stellen?

Zielgruppe des Förderprogramms sind neue und bereits bestehende Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben   sowie
  • die Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung der EU-Kommission erfüllen.

 

Eine Antragstellung ist unter anderem ausgeschlossen für gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

 

Das Programm wendet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Die ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ richtet sich an Unternehmen, welche bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.

Auswahl des Beraters

In der Auswahl des Beraters ist der Antragstellende frei.

Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Des Weiteren müssen die Berater die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen.

Inhalte der geförderten Beratung (Beratungsarten)

Für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen

  1. Allgemeine Beratungen
    zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  2. Spezielle Beratungen
    zusätzliche Beratungsleistungen zu den Themen der allgemeinen Beratung; Beratung von Unternehmen,
    • die von Unternehmerinnen geführt werden
    • die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden
    • die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten

  1. Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zusätzlich zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung
  2. Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Beispielgebend werden Beratungen nicht gefördert, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden
  • den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) und des entsprechenden Marketings zum Inhalt haben
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben

Anzahl der Beratungstage und Höhe des Förderzuschusses

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an das beratene Unternehmen.

  • Bestandsunternehmen
    pro Beratungsart maximal fünf Tage; die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen
  • Jungunternehmen / Unternehmen in Schwierigkeiten
    keine Begrenzung wie bei Bestandsunternehmen;

    die Maßnahme kann über den gesamten Förderzeitraum (6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Bemessungsgrundlage:

 

Jungunternehmen4.000 Euro
Bestandsunternehmen3.000 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euro

Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

Zuschusshöhe:

 

Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der
neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig)80 Prozent
Region Lüneburg60 Prozent
alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig50 Prozent
Unternehmen in Schwierigkeiten
bundesweit unabhängig von Alter und Standort90 Prozent

Ablauf von Antragstellung und Abrechnung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Unternehmer.

  1. Inanspruchnahme eines kostenlosen Informationsgespräches mit einem regionalen, bei einer Leitstelle registrierten Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen (freie Wahl durch den Antragsteller)
    • für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: verpflichtend
    • für Bestandsunternehmen: fakultativ

    Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

  2. Online-Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungsleistungen über die Antragsplattform des BAFA
  3. Leistelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert den Unternehmer über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis (Informationsschreiben)
  4. Abschluss des Beratungsvertrages und Beginn der Beratung – zwingend erst nach Erhalt des Informationsschreibens
  5. Vorlage der Abrechnungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens im elektronischen Verfahren bei der Leitstelle
    • vom Antragsteller eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    • vom Antragsteller unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
    • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgespräches (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Beratungsbericht
    • Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteiles.

Zusätzliche Hinweise

Zuständig für die Durchführung des Programms und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten vor Einreichen des Verwendungsnachweises mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt hat und dies durch Vorlage des Kontoauszuges nachweist. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Zuschuss.

 

Auf die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ besteht kein Rechtsanspruch.

Unser Engagement für Sie

Unser Beratungsunternehmen führt die förderfähige Unternehmensberatung durch und ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle akkreditiert.

 

Bei Interesse oder Fragen können Sie gern telefonisch unter 03 51 / 4 82 46 29 oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erlassen, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
Das Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, welche schon länger am Markt bestehen aber auch an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden.

Möglich ist eine Förderung bei der Inanspruchnahme allgemeiner und spezieller Unternehmensberatungen bzw. Unternehmenssicherungsberatungen. Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent betragen.

Dieses Förderprogramm fasst mehrere bisherige Programme, wie das Gründercoaching Deutschland oder die Turn-Around-Beratung, zusammen.

Eine Antragstellung ist möglich für

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahres am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

(unabhängig vom Unternehmensalter).

Gefördert werden Antragstellerinnen und Antragsteller sowohl aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft als auch der Freien Berufe.

Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können eine Förderung für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie für spezielle Beratungen erhalten. Zu Letzteren gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder Migrantinnen und Migranten geführt werden, zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung oder von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung zu einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine weitere Folgeberatung erhalten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie nach dem Standort des Unternehmens.

Die Bemessungsgrundlage bei Jungunternehmen beträgt 4.000 Euro, bei Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten jeweils 3.000 Euro.

Der Zuschuss beträgt

  • für Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der
    • neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) 80 Prozent
    • Region Lüneburg 60 Prozent
    • alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50 Prozent.
  • für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit (unabhängig von Alter und Standort) 90 Prozent.

Zuständig für die Durchführung des Programms und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung auf einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen, bei einer Leitstelle registrierten Ansprechpartner Ihrer Wahl führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, vor Antragstellung ein derartiges Gespräch in Anspruch zu nehmen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie beim BAFA oder auch in unserer Rubrik zur Förderung unternehmerischen Know-hows.

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