De-minimis-Grenze wurde angehoben

Die Europäische Kommission hat die De-minimis-Verordnung geändert. In dessen Rahmen wurde die de-minimis-Grenze auf 300.000 € angehoben.

 

Staatliche Subventionen und Beihilfen an Unternehmen sind zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Verzerrungen verboten. Dazu gehören insbesondere Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen. Ausnahmen können jedoch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Bei geringfügigen staatlichen Beihilfen, den so genannten De-minimis-Beihilfen, entfällt allerdings die Anmeldung und Genehmigung durch die Europäische Kommission.

 

Die De-minimis-Grenze wurde zum 01. Januar 2024 von 200.000 € auf 300.000 € angehoben. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030. Mit der Erhöhung soll der Inflation Rechnung getragen werden.

 

Der Betrachtungszeitraum, in dem die Beihilfen den Höchstbetrag von 300.000 € insgesamt nicht überschreiten dürfen, beträgt drei Jahre.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

 

 

 

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