Verlängerung der Antragsfristen für Corona-Hilfen

Die Fristen für die Antragstellung auf Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen und Soloselbständige wurden verlängert. Die Verlängerung betrifft die Überbrückungshilfe III und III plus, den Eigenkapitalzuschuss, die Neustarthilfe und Neustarthilfe plus sowie die Härtefallhilfen.

Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III plus

Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler*innen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent können bis zum 31. Oktober 2021 Anträge für die Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III plus (über einen prüfenden Dritten) stellen. Für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 gibt es die Überbrückungshilfe III. Zur Überbrückungshilfe III plus können nun Anträge für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden. Eine zusätzliche Antragstellung bis zum 31. Oktober 2021 besteht zudem auf den Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Überbrückungsgeld III

Weiterführende Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.

Neustarthilfe und Neustarthilfe plus

Anträge auf diese Hilfen können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Berechtigt zur Antragstellung sind Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aus allen Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen. Sinnvoll ist dieses Programm bei nur geringen Fixkosten, da in diesem Fall kaum von der Überbrückungshilfe III und III plus profitiert werden kann.

Die Neustarthilfe bezieht sich auf den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021. Für den Zeitraum Juli bis September 2021 greift die Neustarthilfe plus.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Neustarthilfe .

Härtefallhilfen

Das Programm richtet sich an Unternehmen und Soloselbständige, deren wirtschaftliche Existenz durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bedroht ist und für die andere Corona-Hilfen nicht zutreffend sind. Anträge für den Förderzeitraum November 2020 bis September 2021 können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Informieren Sie sich hier über die Härtefallhilfen