Zinssatz bei Steuernachzahlungen sinkt

Das Bundesverfassungsgericht hat den jährlichen Zinssatz bei Steuernachzahlungen von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Bundestag und Bundesrat haben diesen nun auf 1,8 Prozent p.a. gesenkt.

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) erklärt, dass der bisherige Zinssatz zu hoch und verfassungswidrig ist.

 

Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates diesen Zinssatz nun auf 1,8 Prozent pro Jahr (0,15 Prozent pro Monat) gesenkt. Der niedrigere Steuersatz gilt für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.

 

Der Beschluss zu dem Zinssatz gilt sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Steuererstattungen.

 

Die gesetzliche Regelung zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen finden Sie in § 233 a Abgabenordnung (AO).

 

 

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