Das Gründercoaching wird ab 01. Mai 2015 mit dem neuen Programm „Gründercoaching Deutschland (GCDneu)“ fortgeführt. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der KfW. Neu aufgenommen wurde die Beratungsförderung für Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform und bei der Ausübung der selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb.
Die Förderung kann von Existenzgründerinnen und Existenzgründern innerhalb von zwei Jahren nach erfolgter Gründung beantragt werden. Die geförderten Beratungsleistungen können Startup und Gründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe in Anspruch nehmen.
Neu ist die Antragsberechtigung von Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform. Ebenfalls neu ist die zukünftige Nutzung des Gründercoaching durch Personen, die ihre unternehmerische Tätigkeit zunächst oder dauerhaft in Teilzeit, das heißt im Nebenerwerb, ausüben.
Die Höhe der Förderung beträgt
- 75 Prozent des Beratungshonorars
in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig)
- 50 Prozent der Beratungshonorars
in den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig.
Das Honorar für die Beratungsleistung in wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen darf maximal 4.000,00 € betragen.
Unser Consultingunternehmen steht Ihnen wie bisher für geförderte Beratungsleistungen zur Verfügung. Der Unternehmensberater Andreas Muchowitsch ist als Coach bei der KfW-Beraterbörse gelistet und damit für Beratungen im Rahmen des Gründercoaching Deutschland zugelassen.
Weitere Informationen zum Coaching durch uns finden Sie in unserem Beitrag zum Coaching.
Einzelheiten zur Beratungsförderung und Antragstellung bei der KfW finden Sie auf der Webseite der KfW.