Von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen und Freiberufler können bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatung eine 100prozentige Förderung auf das Beratungshonorar erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Ergänzung der Rahmenrichtlinie ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘ vorgenommen. Diese gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Mit dem Sofortprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) schnelle und unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater gegeben werden.
In Abweichung der regulären Richtlinie gelten unter anderem folgende Sonderregelungen:
- Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4.000 Euro.
- Der Zuschuss wird unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Damit werden beratene Unternehmen und Freiberufler finanziell nicht belastet.
- Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
- Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Zuständig für das Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hier finden Sie das Merkblatt für die vom Coronavirus betroffenen Unternehmen
Hier finden Sie die Rahmenrichtlinie ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘
Unser Beratungsunternehmen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle akkreditiert. Wir stehen Ihnen als von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen oder Freiberufler gern für die zu 100 Prozent geförderte Unternehmensberatung zur Verfügung.
Wir haben Ihnen dazu detaillierte Informationen zusammengestellt.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.