Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt ab 01. Januar 2024 12,41 € je Zeitstunde.
Zum 01. Januar 2025 wird er aus gegenwärtiger Sicht auf 12,82 € steigen.
Unternehmen müssen gegebenenfalls eine Anpassung ihrer Lohnzahlung vornehmen. Unter Umständen sind Arbeitsverträge zu ändern. Bei einem monatlichen Festgehalt mit einer festgelegten Arbeitsstundenanzahl je Monat ist zu prüfen, ob dadurch die Gefahr einer Unterschreitung des Mindestlohnes ab Januar 2024 besteht. Zur Vermeidung einer Verletzung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) sind rechtzeitig notwendige Angleichungen vorzunehmen.
Mit Blick auf das Mindestlohngesetz ist zudem die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit zu beachten.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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