Die Ausübung einer nebenberuflichen Selbständigkeit macht unter Umständen den Abschluss von ‚betrieblichen’ Versicherungen erforderlich bzw. es erweist sich als sinnvoll.

 

Nach der Abschätzung möglicher betrieblicher Risiken muss entscheiden werden, welche davon ausgeschlossen oder minimiert werden können. Gleichzeit ist zu entscheiden, wie mit einem stets vorhandenen Restrisiko verfahren wird – trägt es das Unternehmen selbst oder wird es an eine Versicherungsgesellschaft weitergereicht?

 

Auswahl möglicher Sachversicherungen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
    reguliert Personen-, Sach- und teilweise Vermögensschäden

    Zu empfehlen ist, stets zuerst das Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft zu führen, bei welcher gegenwärtig eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Viele Gesellschaften bieten eine Kombination aus privater und betrieblicher Haftpflichtversicherung. Die Kombination wird nicht in jedem Fall möglich sein, eine Nachfrage ist -auch aus Kostengründen- ratsam.

     

    Viele nebenberuflich Selbständigen werden ihre Tätigkeit von zu Hause aus umsetzen, meist wird ein häusliches Arbeitszimmer genutzt. Hier ist ratsam, die Situation rechtzeitig mit dem Versicherungsmakler oder -vertreter zu besprechen. Insbesondere wenn ‚Kundenverkehr‘ in den privaten Räumlichkeiten stattfindet… Hier wird bei Schadensfällen eine auf die Wohnung ausgerichtete Versicherung kaum greifen. Deshalb sind mögliche Absicherungen bezogen auf den Nebenerwerb auszuloten.

  • Berufshaftpflichtversicherung
    für ausgewählte Berufsgruppen – hierbei handelt es sich um eine tatsächliche Pflichtversicherung

  • Produkthaftpflichtversicherung

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Umwelthaftpflichtversicherung

  • Betriebsinhaltsversicherung

  • Elektronikversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Rechtsschutzversicherung
    zu wählen ist möglichst eine Versicherungsgesellschaft, welche auch Vertragsrechtsschutz für Unternehmen anbietet;
    die Police sollte stets Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz enthalten

 

Hinweis:

Bei bestehenden Versicherungsverträgen sind den Gesellschaften Änderungen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (unter anderem in Form einer Gewerbeummeldung) umgehend schriftlich mitzuteilen.