Eine Förderung selbständiger Aktivitäten ist überwiegend nur möglich, wenn es sich für den Antragsteller um eine selbständige Existenz als Haupterwerbsgrundlage handelt (sogenannte Vollexistenz). Im Rahmen der Ausübung einer nebenberuflichen Selbständigkeit können dennoch ausgewählte Förderprogramme genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Darlehen
ERP-Gründerkredit – StartGeld
(Antragstellung und Kreditgewährung sind auch bei einem Beginn im Nebenerwerb in Vorbereitung einer Existenzgründung möglich; der Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein) - Förderung von Unternehmensberatung
Programm ‚Förderung unternehmerischen Know-hows‘
Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) - Steuerliche Förderinstrumente
Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung
Grundsätzlich gilt bei der Beantragung von Fördermitteln:
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn!
(Als Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages zu werten.) - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
(Ausnahme: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung unter den Voraussetzungen des § 7 g EStG)