Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde zum 01.08.2016 geändert. Dadurch traten eine Reihe von Verbesserungen in Kraft. Das bisherige ‚Meister-Bafög‘ wird nun zu einem ‚Aufstiegs-BAföG‘. Mit höheren Fördersätzen, höheren Zuschussanteilen und höheren Freibeträgen sollen Anreize für Fortbildung und Aufstieg geboten werden.
Gefördert werden unter anderem einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojektes bei Voll- und Teilzeitfortbildungen.
Bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro beträgt der Zuschussanteil 40 Prozent. Bei Prüfungserfolg liegt der Darlehenserlass bei 40 Prozent, bei Unternehmensgründung bei bis zu 66 Prozent.
Der Zuschussanteil bei Materialkosten eines Meisterprüfungsprojektes (Meisterstück) bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 Euro, beträgt 40 Prozent.
Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder im AFBG.