Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die von Coronavirus-bedingten Auflagen oder Schließungen unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, können für die Monate Juni bis August 2020 diese Liquiditätshilfe beantragen.

 

Mit der Förderung werden Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unterstützt, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Um Überbrückungshilfe beantragen zu können, müssen unter anderen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alle Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unabhängig von der Mitarbeiterzahl können Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Die Förderung gilt branchenübergreifend. Jedoch werden die Besonderheiten der stark betroffenen Branchen während der Corona-Krise besonders berücksichtigt.
  • Unternehmen, Organisationen und Selbstständige müssen festgelegte Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 vorweisen.
  • Die Umsatzeinbußen im Antragsmonat sind eine weitere Voraussetzung. Nur wenn der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 Prozent gesunken ist, können Sie mit Fördergeldern rechnen.

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.

 

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

 

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Fördermonat.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

 

Eine Antragstellung erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer.

 

Im Eckpunktepapier zum Programm sind Einzelheiten zur Überbrückungshilfe zu finden.

 

Es gibt zusätzlich Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe.