ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

Kurzübersicht

Name des ProgrammsESF Plus – Förderung von Gründungsberatungen 
Art der FörderungZuschuss
KurzdarstellungZuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten.
Geförderte BeratungsleistungBeratung zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens.
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des individuellen Gründungs- bzw. Unternehmens-konzepts
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien
  • Markterschließung (z. B. Marktanalyse, Vertriebs-, Marketingkonzept)
  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung der Gründung oder Übernahme (z.B. Vorbereitung auf ein Bankgespräch)
  • spezifische Beratungsbedarfe bei Existenz-gründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder Migranten und Migrantinnen.
  • Persönlichkeitsentwicklung, Führungstätigkeit von Gründerinnen und Gründern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind.
nicht förderfähig ist die Erstellung eines Gründungskonzeptes oder Unternehmenskonzept

Antragsberechtigte Personen / Unternehmen

Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. 

Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht.

Förderhöhe
  • Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag mittels Kosten je Einheit
  • Festbetrag von 400 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Neugründung, für max. 5 Tagwerke
  • Festbetrag von 500 Euro je Tagwerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge, für max. 10 Tagwerke
  • Ein Tagwerk der Beratungsleistung entspricht acht Zeitstunden. Dabei wird auf ganze und halbe Tagwerke abgerundet. Die Anzahl förderfähiger Tagwerke legt die Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung des persönlichen Werdeganges des Antragstellers und seiner Vorbildung sowie der Beratungsempfehlung fest.
Wichtige Voraussetzungen
  • Das Unternehmen darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige bzw. die Meldung beim Finanzamt.
  • Der Beratungsvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Der Antragsteller weist im Antrag eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung nach.
Förderinstitut / -stelleSächsische Aufbaubank (SAB)
Detaillierte Informationendetaillierte Informationen zur Gründungsberatung in Sachsen finden Sie hier

Haben Sie Interesse an unserer Unterstützung

Unser Beratungsunternehmen führt die förderfähige Gründungsberatung durch und erfüllt die Eignungsvoraussetzungen an das Beratungsunternehmen.

 

Neben Sie bei Interesse bitte Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf.

Wir führen gern ein erstes kostenloses unverbindliches Gespräch mit Ihnen.