Mittelstandsrichtlinie - Gründungsberatung
Kurzübersicht
Name des Programms | Mittelstandsrichtlinie – Gründungsberatung |
Art der Förderung | Zuschuss |
Kurzdarstellung | Zuschuss für Beratungsleistungen in Vorbereitung der Gründung oder Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens mit dem Ziel der Vollexistent |
Geförderte Beratungsleistung |
nicht förderfähig ist die Erstellung von einem Gründungskonzept oder Unternehmenskonzept |
Antragsberechtigte Personen / Unternehmen | natürliche Personen, die sich durch Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens oder durch Ausweitung eines Nebengewerbes zum Vollerwerb selbständig machen wollen Hauptwohnsitz und Standort der Betriebsstätte muss Sachsen sein |
Förderhöhe | Pauschale von 400 Euro bzw. 500 Euro für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen pro Tagewerk; ein Tagewerk umfasst 8 Stunden die Beratung soll mindestens 2 und darf maximal 10 Tagewerke umfassen |
Wichtige Voraussetzungen | Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein die Eignung der Beraterin bzw. des Berater ist bei Antragstellung nachzuweisen vor Inanspruchnahme der Beratungsförderung muss zur Erteilung einer Beratungsempfehlung eine Kontaktaufnahme mit der zuständen IHK, HWK oder dem LFB erfolgen, danach muss innerhalb von zwei Monaten die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank erfolgen |
Förderinstitut / -stelle | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
Detaillierte Informationen | detaillierte Informationen zur Gründungsberatung in Sachsen finden Sie hier |
Haben Sie Interesse an unserer Unterstützung
Unser Beratungsunternehmen führt die förderfähige Gründungsberatung durch und erfüllt die Eignungsvoraussetzungen an das Beratungsunternehmen.
Neben Sie bei Interesse bitte Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf.
Wir führen gern ein erstes kostenloses unverbindliches Gespräch mit Ihnen.