Für die Einschätzung und Anerkennung der eindeutigen selbständigen Tätigkeit gelten die nachfolgenden Kriterien. Diese beziehen sich insbesondere auf Vorgaben im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht.
Eine Nebenbei-Selbständigkeit hat sich ebenfalls an diesen Merkmalen zu orientieren.

Selbständigkeit

Die Tätigkeit wird auf eigene Initiative, eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausgeübt. Gleichzeitig wird das volle unternehmerische Risiko übernommen. Es bezeichnet das selbständige und eigenverantwortliches Handeln.

Nachhaltigkeit

Die Tätigkeit wird ständig mit der Absicht wiederholt, laufende Einnahmen zu erzielen.

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Die unternehmerische Tätigkeit muss nach außen kommuniziert werden. Sie muss sich an die (gegebenenfalls auch nur beschränkte) Allgemeinheit wenden. Die Tätigkeit muss auf einen Güter- bzw. Leistungsaustausch ausgerichtet sein.

Gewinnerzielungsabsicht

Die Tätigkeit wird mit der Absicht ausgeübt, Gewinne zu erzielen. Die bloße Umsetzung einer Liebhaberei muss ausgeschlossen sein.