Der Begriff ‚Nebentätigkeit‘ beinhaltet zunächst einmal die bloße Aussage, dass eine Tätigkeit (welcher Art auch immer) neben einer Haupttätigkeit ausgeübt wird. Im übertragenen Sinne ist damit jedoch auch die Arbeitslosigkeit oder das Studium gemeint.

 

In Zusammenhang mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit werden viele Begriffe verwendet – Nebengewerbe, Kleingewerbetreibende, Kleinunternehmer, Kleingründungen…
Die Benutzer meinen eigentlich dasselbe, einige Bezeichnungen treffen jedoch nicht den Kern oder stellen laut Gesetz einen anderen Status dar.
Im Abschnitt „Begriffe der Nebentätigkeit“ wird versucht, den Dschungel an Begriffen den jeweiligen Bedeutungen zuzuordnen.

 

In gewisser Weise ist auch ein nebenbei bestehendes Beschäftigungsverhältnis (unter anderem eine geringfügige -zum Beispiel Minijob- oder kurzfristige Anstellung -Aushilfen-) eine Nebentätigkeit. Dieses ist allerdings nicht Gegenstand dieser Informationsplattform.

 

Insbesondere das Einkommen- und das Umsatzsteuergesetz definieren die Vorstellungen von einer selbständigen Tätigkeit. Darüber hinaus besteht bei der Ausübung einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit durchaus die Gefahr als sogenannter Scheinselbständiger zu gelten. Daraus ergeben sich dann überwiegend sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit mögen die Anforderungen geringer ausfallen als bei hauptberuflich Selbständigen (Vollexistenz). Eine grundlegende Orientierung an den Kriterien ist dennoch allen Personen im Nebenerwerb zu empfehlen.
Die Abschnitte „Kriterien für Selbständigkeit“ und „Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit“ geben die wichtigsten Merkmale wieder.