Buchhalterische Pflichten und ihre gesetzeskonforme Umsetzung sind bei allen Unternehmen, sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb, identisch.

 

Es gibt die Buchführungspflicht (mit doppelter Buchführung) und die Einfache Buchführung. Bei der Letztgenannten besteht Aufzeichnungspflicht. Hier ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen. Aufgrund der üblichen Rechtsform und der voraussichtlichen Größe (vor allem bezogen auf Umsatz und Gewinn) eines nebenbei betriebenen Unternehmens kommt fast ausschließlich die einfache Buchführung in Betracht.  

 

Konkrete Anforderungen und detaillierte Hinweise finden Sie in der Rubrik Buchführung & Steuern.