Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist der Jahresabschluss der nicht buchführungspflichtigen Unternehmen.

Nebenberuflich Selbständige erstellen fast ausnahmslos diese Art des Abschlusses.

 

Konkrete Anforderungen und detaillierte Hinweise finden Sie in der Rubrik Buchführung & Steuern.