Umsatzsteuerfreie Umsätze
Nach § 4 UStG gibt es umsatzsteuerfreie Umsätze.
Ist - Besteuerung
Es gibt sowohl die Soll- als auch die Ist-Versteuerung.
Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Für den Abgabezeitraum der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die Steuerzahllast des vorangegangenen Kalenderjahres maßgebend:
unter 1.000,00 € jährlich (= Umsatzsteuererklärung)
über 1.000,00 € quartalsweise
über 7.500,00 € monatlich
jeweils zum 10. des Folgemonats (Ausnahme: bei Dauerfristverlängerung).
Steuerzahllast ist der Differenzbetrag zwischen eingenommener (an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer) abzüglich der selbst gezahlten Vorsteuer (vom Finanzamt zu erstattende Umsatzsteuer).
Im Gründungsjahr ist zur Frage der Abgabe von Voranmeldungen die Steuerzahllast realistisch zu schätzen. Hieraus ergibt sich der Voranmeldungszeitraum für das Gründungsjahr.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auf elektronischem Weg über www.elster.de an das Finanzamt zu senden.
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung.