Fachkundige Stellungnahme

Stellungnahme für Arbeitsagentur und Jobcenter

Die Andreas Muchowitsch Unternehmensberatung GmbH erstellt fachkundige Stellungnahmen unter anderem für die Beantragung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern bzw. den Trägern der Grundsicherung oder zur Antragstellung auf Förderdarlehen.

Auftraggeber können sein:

  • Gründerinnen und Gründer
  • Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
  • Agenturen für Arbeit
  • Jobcenter.

Unterlagen für die Fachkundige Stellungnahme nach § 93 Absatz 2 Nummer 2 SGB III

Grundlage der Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung bildet ein aussagefähiger Businessplan einschließlich Markt-/Bedarfsanalyse, Finanzplanung und Lebenslauf.

Hinweise zur Erstellung eines fundierten und individuellen Businessplanes finden Sie in unserer Kategorie Businessplan.

 

Darüber hinaus sollten -wenn durch Ämter etc. vorgegeben- die entsprechenden Formblätter beigefügt sein. Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss ist dies das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“.

Preise für eine fachkundige Stellungnahme

Für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme für Gründer und Unternehmer berechnen wir

 

 Bei VorhabenHonorar
Aohne geplante Inanspruchnahme eines Darlehens300,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer)
Bmit geplanter Inanspruchnahme eines Darlehens400,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer)

darin enthaltene Leistung:

  • die Durchsicht des Businessplanes,
  • eine möglicherweise notwendige telefonische Rücksprache mit Ihnen
  • die Abgabe der fachkundigen Stellungnahme (Ausfüllen des Formblattes und kurze schriftliche zusammenfassende Darstellung der Einschätzung)

Unsere Leistung erfolgt gegen Vorkasse.

 

Ergeben sich bei der Durchsicht der Unterlagen Fragen, Erklärungsbedarf oder aus unserer Sicht noch leicht zu recherchierende bzw. in den Plan aufzunehmende Punkte, informieren wir Sie darüber. Sie können diese beantworten oder nachreichen. Danach erarbeiten wir unsere Stellungnahme. Nach endgültiger Vorlage der vollständigen Unterlagen und möglicher Erläuterungen behalten wir uns ca. 1 Woche für die Abgabe der fachkundigen Stellungnahme vor.

Bitte nehmen Sie vor Zusendung der Unterlagen kurz Kontakt per Telefon oder Mail mit uns auf.

Notwendige Überarbeitung des Geschäftsplanes

Sollten bei der Begutachtung nach unserer Einschätzung größere Defizite in der Planung und im Businessplan erkennbar sein, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir keine Gefälligkeitsgutachten erstellen. An Stelle der fachkundigen Stellungnahme übergeben wir Ihnen in diesem Fall eine detaillierte Auflistung und Erläuterung der unserer Meinung nach bestehenden Schwachstellen und Risiken. Hierfür ist ebenfalls das Netto-Honorar in Höhe von 300 bzw. 400 Euro fällig. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Zusammenhang gern ein Angebot für eine Unterstützung bei der zusätzlichen Planung und Überarbeitung Ihres Businessplanes. Im Falle einer entsprechenden Auftragserteilung an uns verrechnen wir selbstverständlich den bereits durch Sie gezahlten Betrag (300 bzw. 400 Euro zzgl. Umsatzsteuer) mit dem dadurch entstehenden Honorar.

Von der Begutachtung ausgeschlossene Businesspläne

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Fachkundigen Stellungnahmen abgeben bei vorgelegten Businessplänen, die

  • von Steuerkanzleien   oder
  • durch Onlineanbieter (für ‚fertige‘ Businesspläne) ohne ausführlichen und konkreten Bezug zum jeweiligen Gründungsvorhaben

erstellt wurden.

Unsere langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass derartige Businesspläne oftmals nicht die erforderliche Qualität besitzen und nicht geeignet sind, Gründern und Unternehmern eine fundierte Grundlage für ihr unternehmerisches Handeln zu bieten.

Anlage EKS

Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum

Anlage EKSBei der Anlage EKS handelt es sich um einen Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihren Lebensunterhalt anfangs nicht vollständig aus eigenen Einkünften decken können, sind mit diesem Formular konfrontiert. Das Formular ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de.

 

Im zahlenbezogenen Teil der Anlage EKS (Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) sind sowohl die Betriebseinnahmen als auch die Betriebsausgaben für einen Zeitraum von sechs Monaten einzutragen. Hieraus ergibt sich rechnerisch der voraussichtliche bzw. der tatsächlich erwirtschaftete monatliche Gewinn. Die Anlage EKS ist eine sehr detaillierte Darstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben.

 

Durch die zuständigen Ämter wird anfangs eine Planung für die ersten Monate auf der Basis der Vorgaben in der Anlage EKS gefordert. Nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes ist eine wiederholte Abgabe der Anlage – dieses Mal jedoch mit den tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben – einzureichen. Daher ist man verpflichtet, zunächst eine vorläufige und nach dem Bewilligungszeitraum eine abschließende Anlage EKS einzureichen.

 

Durch Klicken auf den Formularausschnitt erhalten Sie das Formular zum Download.

 

(Falls bei Ihnen beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung erscheinen sollte, so laden Sie das Formular bitte herunter und öffnen dieses mit Ihrem installierten PDF-Reader.)

Unsere Leistungen für Gründer und Jungunternehmer

Wir bieten als Leistung für Existenzgründer und Jungunternehmer die betriebswirtschaftliche Erstellung der Anlage EKS (Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben) anhand Ihrer uns zur Verfügung gestellten Zahlen aus Ihrem Businessplan oder Ihren Buchführungsunterlagen an. Unter Umständen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die Zahlen.

Wir erläutern und besprechen mit Ihnen den Inhalt der Anlage, so dass Sie ein Verständnis für „Ihre“ Zahlen erhalten und damit arbeiten können.

Unsere Leistungen für Jobcenter

Jobcentern und Trägern der Grundsicherung bieten wir die Einschätzung der Machbarkeit und Tragfähigkeit von Existenzgründungsvorhaben anhand einer von Gründern und Jungunternehmern erstellten Anlage EKS. Wir geben in diesem Zusammenhang Fachkundige Stellungnahmen ab.

Unsere Unterstützung für Sie

Bei Interesse oder Fragen können Sie gern telefonisch unter 03 51 / 4 82 46 29 oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen