Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des Mindestlohnes zum 01. Januar 2019 beschlossen. Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt ab 01. Januar.2019 9,19 €.
Ab 01. Januar 2020 wird der Mindestlohn wiederum erhöht und liegt dann bei 9,35 €.
Unternehmen sollten rechtzeitig eine Anpassung der Lohnzahlung vornehmen. Gegebenenfalls sind Arbeitsverträge etc. zu ändern. Bei einem monatlichen Festgehalt mit einer festgelegten Arbeitsstundenanzahl je Monat ist zu prüfen, ob dadurch die Gefahr einer Unterschreitung des Mindestlohnes ab dem 01.01.2019 besteht. Zur Vermeidung einer Verletzung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) sind rechtzeitig Angleichungen vorzunehmen.
In dem Zusammenhang wird zudem an die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit hingewiesen.