Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen ab 1. Januar 2025

Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt ab 01. Januar 2025 12,82 € je Zeitstunde. Dadurch ergibt sich gleichzeitig eine Erhöhung der Minijob-Grenze auf monatlich 556,00 €.

 

Der Mindestlohn wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde angehoben. Im Jahr 2024 betrug er 12,41 €.

 

Unternehmen müssen möglicherweise eine Anpassung ihrer Lohnzahlung vornehmen. Damit verbunden könnte eine Änderung von Arbeitsverträgen erforderlich werden. Bei einem monatlichen Festgehalt mit einer festgelegten Arbeitsstundenanzahl je Monat ist zu prüfen, ob dadurch das Risiko einer Unterschreitung des Mindestlohnes ab Januar 2025 besteht. Zur Vermeidung einer Verletzung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) sind rechtzeitig notwendige Angleichungen vorzunehmen.

 

Mit Bezug auf das Mindestlohngesetz ist zudem die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit zu beachten.

 

Die Steigerung beim Mindestlohn bringt automatisch eine Erhöhung der Minijob-Grenze mit sich. Im Jahr 2024 lag sie bei monatlich 538,00 €. Ab Januar 2025 beträgt sie 556,00 € im Monat.

Der Übergang zum sozialversicherungspflichtigen Midijob erfolgt somit bei einem Verdienst ab 556,01 € im Monat.

 

Nähere Informationen zur Erhöhung des Mindestlohnes finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

 

Detaillierte Informationen zur Anpassung der Minijob-Grenze gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale.

 

 

 

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