Kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat unter anderem die Aufbewahrungsfrist von Belegen in der Buchführung von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Regelung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Im Rahmen des…
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat unter anderem die Aufbewahrungsfrist von Belegen in der Buchführung von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Regelung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Im Rahmen des…