Neue Geringfügigkeits-Richtlinien
Die Geringfügigkeits-Richtlinien beschreiben die beiden Arten der geringfügigen Beschäftigung - die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung. Die Richtlinien gelten spätestens ab 01. August 2021.