Die KfW ändert zum 1. Dezember 2014 das Darlehensprogramm „ERP-Gründerkredit – Universell“. Das Förderdarlehen richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen. Die KfW verbessert die Konditionen in Bezug auf den Zeitraum der Antragstellung nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie den Kredithöchstbetrag.
Bisher konnten natürliche Personen, die ein Unternehmen gründeten oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnahmen, innerhalb von drei Jahren nach diesem Zeitpunkt den Antrag auf Kreditgewährung stellen. Ab Dezember 2014 verlängert sich dieser Zeitraum beim ERP-Gründerkredit – Universell auf fünf Jahre.
Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell können 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Gegenwärtig beträgt der Kredithöchstbetrag maximal 10 Millionen Euro. Dieser Höchstbetrag wird auf 25 Millionen Euro aufgestockt.
Mit diesen Änderungen im Programm sollen insbesondere Vorhaben in Bezug auf Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen mit hohem Darlehensbedarf besser unterstützt werden.
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