Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern in der Coronavirus-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium ein Soforthilfeprogramm aufgelegt – bei der Soforthilfe geht es um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro.
Mit der Soforthilfe sollen Auswirkungen der Coronavirus-Krise insbesondere in Bezug auf Schwierigkeiten in der Liquidität von Kleinunternehmen, Selbständigen und Freiberuflern minimiert werden. Einher geht die Zielstellung der Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
Die Zuschusshöhe orientiert sich an der Anzahl der Beschäftigten:
- Unternehmen und Selbständige mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 € für drei Monate beantragen und erhalten.
- Unternehmen und Selbständige mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € für drei Monate beantragen und erhalten.
(Hinweis: Vollzeitäquivalenz gibt bei einer gemischten Personalausstattung, unter anderem mit Teilzeitarbeitsplätzen, die rechnerische Anzahl von Vollzeitstellen wieder.)
Es handelt sich um eine einmalige Soforthilfe.
Der Zuschuss ist für Betriebsausgaben einzusetzen. Dazu gehören unter anderem Pacht, Miete, laufende Betriebskosten, Beiträge, Versicherungen oder Telefonkosten.
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Bundesländer. Bei den in den Bundesländern zuständigen Institutionen erhalten Sie auch detaillierte Informationen zu den Zuschüssen.
Hier finden Sie die zuständigen Behörden oder Institutionen in den einzelnen Bundesländern
Zusätzliche Informationen zur Soforthilfe für kleine Unternehmen sowie Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums