Der Mindestlohn gilt ab 01.01.2018 ohne Ausnahme in allen Branchen.
Nach einer Übergangsfrist ist der Mindestlohn ab 2018 in allen Branchen anzuwenden. Tarifverträge, welche einen Lohn unter der gesetzlichen Grenze vorsehen, sind ab 2018 nicht mehr zulässig.
Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Arbeitgeber sollten auch vor dem Hintergrund des Wegfalls bisher möglicherweise noch geltender Einschränkungen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Mindestlohnanpassungsverordnung in ihrem Unternehmen überprüfen.