Einführung des Mindeslohnes ab 01.01.2015

In der Bundesrepublik Deutschland wird es ab 1. Januar 2015 einen allgemeingültigen flächendeckenden Mindestlohn geben. Er beträgt 8,50 Euro je Zeitstunde und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Die Regelung gilt unabhängig von Art, Umfang und Arbeitszeit der Beschäftigung – somit auch für Arbeitnehmer im Minijob.
Der Mindestlohn hat auch bei in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitnehmern Gültigkeit.

Bei Langzeitarbeitslosen (Personen die vor Einstellung über ein Jahr arbeitslos waren) kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden.

Für Zeitungszustellerinnen und -zusteller wird der Mindestlohn schrittweise eingeführt. Ab dem 01.01.2017 erhalten auch sie den Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde.

Für Jugendliche, die jünger als 18 Jahre und ohne Berufsabschluss sind, gilt der Mindestlohn nicht. Hier soll Ausbildung Vorrang vor einer besser bezahlten Tätigkeit haben. Ebenfalls findet die Regelung zum Mindestlohn keine Anwendung bei Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Die Entlohnung erfolgt hier gemäß Berufsbildungsgesetz.

Der Mindestlohn gilt auch für Praktikanten – jedoch nicht für Praktikanten in einem Pflichtpraktika. Ebenso findet er keine Anwendung bei einem freiwilligen Praktikum, dass nicht länger als drei Monate dauert und der Berufsorientierung dient oder ausbildungs- oder studienbegleitend absolviert wird. Dauern letztgenannte Praktika länger als drei Monate so gilt ab erstem Tag des Praktikums der Mindestlohn.

In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 sind Abweichungen vom Mindestlohn möglich, soweit es sich um einen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes handelt.

Zum 01. Januar 2017 erfolgt eine mögliche Anpassung des Mindestlohnes.

Die Einhaltung der Mindestlohn-Regelung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung, die für diesen Zweck personell aufgestockt wird.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.der-mindestlohn-kommt.de