Mindestlohn steigt ab 01.01.2017

Der Mindestlohn steigt ab 01. Januar 2017. Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt ab 2017 8,84 Euro.

 

Das Bundeskabinett hat mit der Mindestlohnanpassungsverordnung vom 26. Oktober 2016 den Mindestlohn ab dem kommenden Jahr von derzeit 8,50 Euro um 0,34 Euro erhöht. Er beträgt damit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

 

Betroffene Unternehmen sollten rechtzeitig eine Anpassung der Lohnzahlung vornehmen, unter Umständen sind Arbeitsverträge etc. zu ändern. Bei Bestehen eines monatlichen Festgehaltes mit einer festgelegten Arbeitsstundenanzahl je Monat ist zu prüfen, ob dadurch die Gefahr einer Unterschreitung des Mindestlohnes ab 2017 und damit einer Verletzung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) besteht. Hier sind ebenfalls frühzeitig Angleichungen vorzunehmen.