Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt seit 01. Juli 2022 10,45 € je Zeitstunde.
Ab 01. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf Beschluss des Bundestages durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz auf 12,00 € angehoben.
Unternehmen müssen gegebenenfalls eine Anpassung der Lohnzahlung vornehmen. Unter Umständen sind Arbeitsverträge zu ändern. Bei einem monatlichen Festgehalt mit einer festgelegten Arbeitsstundenanzahl je Monat ist zu prüfen, ob dadurch die Gefahr einer Unterschreitung des Mindestlohnes ab Juli 2022 besteht. Zur Vermeidung einer Verletzung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) sind rechtzeitig notwendige Angleichungen vorzunehmen.
Mit Blick auf das Mindestlohngesetz ist zudem die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit zu beachten.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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