Die Midijob-Verdienstgrenze wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000,00 angehoben.
Die bisherige Verdienstgrenze für Beschäftigte lag bis zum 31. Dezember 2022 bei 1.600,00 €.
Im sogenannten Übergangsbereich befinden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst zwischen 520,01 € und 2.000,00 €.
Midijob-Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig. Im Rahmen des Übergangsbereiches zahlen sie jedoch geringere Sozialversicherungsbeiträge.
Nähere Informationen zum Midijob finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.
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