Einführung der Kassen-Nachschau ab 2018

Ab dem Jahr 2018 wird die Möglichkeit der Kassen-Nachschau durch Betriebsprüfer des Finanzamtes eingeführt.

Mit dieser Maßnahme sollen Unregelmäßigkeiten in Kassenführung und Buchführung sowie möglicher Steuerbetrug schneller aufgespürt werden. Die unangemeldeten Kassenprüfungen beziehen sich auf Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme aber auch offene Ladenkassen.

Eine grundsätzliche Pflicht zur Führung einer Registrierkasse besteht nicht. Bei dessen Verwendung ist allerdings sicherzustellen, dass durch die Kasse jeder einzelne Umsatz aufgezeichnet wird. Diese Aufzeichnungen müssen zudem mindestens zehn Jahre unveränderbar gespeichert werden können.

Bei der Führung einer offenen Ladenkasse muss ein Tages-Kassenbericht erstellt werden.