Die Ausübung einer nebenberuflichen Selbständigkeit bringt eine Vielzahl von Formalitäten mit sich. Diese sind überwiegend vor ihrer Aufnahme zu bedenken bzw. zu erledigen.
In Abhängigkeit vom Inhalt der geschäftlichen Tätigkeit erfolgt die Einordnung in das Gewerbe, Reisegewerbe, Handwerk, in die Land- und Forstwirtschaft oder die selbständige (freiberufliche) Arbeit. Denkbar ist auch die gleichzeitige Zuordnung zu mehreren Bereichen.
Die Rubrik enthält Hinweise zur Zuordnung und Anmeldung der Tätigkeit.
Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist an die Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung des Unternehmers oder die Erteilung einer Erlaubnis bzw. Zulassung gebunden. Der Abschnitt enthält eine Übersicht über die betroffenen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten.
Rechtsform | Kaufmannseigenschaft
Jedes Unternehmen, auch im Nebenerwerb, besitzt eine Rechts- bzw. Unternehmensform. Vorgestellt werden die wahrscheinlich relevanten Formen.
Es werden die Kaufmannseigenschaft gemäß Handelsgesetzbuch und die Gründe für ihre Nichtannahme in einer Nebenbei-Selbständigkeit erläutert.
Geschäftsbezeichnung | Pflichtangaben
Zur Individualisierung und Wiedererkennung eines Unternehmens erhält dieses üblicherweise eine Geschäftsbezeichnung. In Bezug auf deren Angabe auf Geschäftsbögen oder im Internet gibt es konkrete gesetzliche Regelungen. Für Nichtkaufleute, wozu unter anderem Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Freiberufler gehören, ist die freie Wahl ihrer Geschäftsbezeichnung eingeschränkt.