Mindesteinstufung bei GKV für Kleinselbständige sinkt

Für Unternehmer und Selbständige mit geringem Einkommen gibt es ab 2019 eine Entlastung bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Das unterstellte monatliche Mindesteinkommen sinkt auf 1.038,33 €.

 

Freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 01.01.2019 bezogen auf die Mindestbeiträge den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Dies regelt das GKV-Versichertenentlastungsgesetz.

 

Die Höhe der Mindestbemessungsgrundlage, das heißt das unterstellte monatliche Mindesteinkommen, woraus sich der zu zahlende Beitrag errechnet, wird ab dem 01.01.2019 auf 1.038,33 € festgelegt. Im Jahr 2018 lag dessen Höhe noch bei 2.283,75 EUR je Monat.

Der Monatsbeitrag liegt nunmehr bei etwa 170 €. Das bedeutet eine monatliche Beitragsentlastung von ca. 200 €.

 

Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums ist für die Betragsbemessung nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbständigen zu unterscheiden.