Neue Sozialversicherungswerte für 2018

Ab 01.01.2018 ändern sich die Werte in der Sozialversicherung, unter anderem Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen. Zudem ändern (minimieren) sich einige Beitragssätze.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Daten für Sie zusammengefasst.

Mit Beginn des Jahres 2018 werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung:

6.500,00 € / Monat  (78.000,00 € / Jahr) – alte Bundesländer

5.800,00 € / Monat (69.600,00 € / Jahr) – neue Bundesländer

Knappschaftliche Rentenversicherung:

8.000,00 € / Monat  (96.000,00 € / Jahr) – alte Bundesländer

7.150,00 € / Monat (85.800,00 € / Jahr) – neue Bundesländer

Krankenversicherung und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich):

4.425,00 € / Monat (53.100,00 € / Jahr).

Eine Anpassung erfolgt ebenso bei der Bezugsgröße.

Bezugsgröße Rechtskreis West:  3.045,00 € / Monat (36.540,00 € / Jahr)

Bezugsgröße Rechtskreis Ost:  2.695,00 € / Monat (32.340,00 € / Jahr)

Soweit die Bezugsgröße auf die Kranken- und Pflegeversicherung angewendet wird, ist bundesweit die Bezugsgröße für den Rechtskreis West maßgebend.

Senkung von Beitragssätzen

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 auf 18,6 Prozent.

Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 auf 24,7 Prozent.

Der monatliche Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der Rentenversicherung sinkt ab 2018 auf 83,70 €. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte steigt auf monatlich 1.209,00 €. Beide Werte sind bundesweit gültig.

Beiträge zur Sozialversicherung im Jahr 2018:

Krankenversicherung:  14,6 %  (ermäßigter Beitrag: 14,0 %)

Pflegeversicherung:  2,55 % (kinderlose Versicherte: 2,8 %)

Rentenversicherung:  18,6 %

Arbeitslosenversicherung: 3,0 %

Bei den Minijobs sinken einige Beiträge und Umlagen. Dies betrifft den Beitrag zur Rentenversicherung sowie die Umlage 2 (Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage.

Eine Übersicht der Abgaben für gewerbliche 450-Euro-Minijobs finden Sie auf der Webseite der Minijob Zentrale.

Die Künstlersozialabgabe beträgt 2018 4,2 Prozent.