Übergangsregelungen zum Midijob laufen zum 31.12.2014 aus

Für Arbeitnehmer, die bei ihrem Arbeitgeber bis Ende 2012 einen monatlichen Verdienst zwischen 400,01 € und 450,00 € hatten und bis dato beziehen, gibt es eine Änderung in der Sozialversicherung. Für sie läuft zum 31.12.2014 die Bestandsschutz- und Übergangsregelung aus. Bei derartigen Beschäftigungsverhältnissen besteht unter Umständen dringender Handlungsbedarf.

Im Januar 2013 traten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ein. Die Minijob-Grenze wurde von 400,00 € auf 450,00 € und die Grenze in der Gleitzone (sogenannte Midijobs) von 800,00 € auf 850,00 € angehoben.

Damit sind seit Jahresbeginn 2013 Beschäftigungen mit einem Verdienst bis 450,00 € im Monat nicht sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bildet hier die Rentenversicherungspflicht für Minijob-Mitarbeiter.

Beschäftigte, die bis zum 31.12.2012 einen Verdienst von monatlich 400,01 € bis 450,00 € bezogen, besaßen den Status eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers innerhalb der Gleitzone (Hinweis: der Höchstverdienst innerhalb der Gleitzone lag bis Ende 2012 bei 800,00 € je Monat). Für diese Beschäftigungsverhältnisse  besteht noch bis zum 31.12. 2014 eine Übergangsregelung. Sie sind bis zu diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig – auch wenn dies seit etwa zwei Jahren erst bei einem Verdienst ab 450,01 € gilt.

Bei beabsichtigter Fortführung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung müssen diese Arbeitsverträge und Bedingungen spätestens zum 01.01.2015 angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt muss der Verdienst mindestens 450,01 € im Monat betragen. Zu berücksichtigen sind dabei möglicherweise auch die ab gleichem Zeitpunkt geltenden Regelungen zum Mindestlohn in Deutschland.

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