Ab 01.01.2019 ändern sich einige Werte in der Sozialversicherung, unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen.
Die wichtigsten Daten haben wir für Sie zusammengefasst.
Mit Beginn des Jahres 2019 werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung:
6.700,00 € / Monat (80.400,00 € / Jahr) – alte Bundesländer
6.150,00 € / Monat (73.800,00 € / Jahr) – neue Bundesländer
Krankenversicherung und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich):
4.537,50 € / Monat (54.450,00 € / Jahr).
Eine Anpassung erfolgt ebenso bei der Bezugsgröße.
Bezugsgröße Rechtskreis West: 3.115,00 € / Monat (37.380,00 € / Jahr)
Bezugsgröße Rechtskreis Ost: 2.870,00 € / Monat (34.440,00 € / Jahr)
Soweit die Bezugsgröße auf die Kranken- und Pflegeversicherung angewendet wird, ist bundesweit die Bezugsgröße für den Rechtskreis West maßgebend.
Beiträge zur Sozialversicherung im Jahr 2019:
Krankenversicherung: 14,6 % (ermäßigter Beitrag: 14,0 )
Pflegeversicherung: 3,05 % (kinderlose Versicherte: 3,3 %)
Rentenversicherung: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung: 2,5 %
Bei den Minijobs bleiben die Abgaben für den Arbeitsgeber und die Minijobber unverändert.
Eine Übersicht der Abgaben für gewerbliche 450-Euro-Minijobs finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.
Die Künstlersozialabgabe beträgt auch im Jahr 2019 4,2 Prozent.