Die Höhe des Satzes zur Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2017 auf 4,8 Prozent. im Jahr 2016 betrug sie 5,2 Prozent.
Die Künstlersozialversicherung bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihres entsprechenden Sozialversicherungsbeitrages. Der andere Teil wird von der Künstlersozialkasse übernommen. Diese finanziert sich über einen Zuschuss des Bundes sowie einer Abgabe durch Unternehmer, die künstlerische und/oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten – die sogenannte Künstlersozialabgabe.
Nähere Informationen zur Künstlersozialabgabe finden zur Abgabe verpflichtete Unternehmen hier.