Wichtige Rechengrößen der Sozialversicherung im Jahr 2025

Im Jahr 2025 gelten teils neue Rechengrößen der Sozialversicherung. Einige Werte, unter anderem die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenzen, gelten nun erstmals bundeseinheitlich.

 

Die Bezugsgröße (Durchschnittsverdienst aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung) wird angehoben. Sie beträgt ab 01.01.2025 bundeseinheitlich 3.745,00 € / Monat (44.940,00 € / Jahr).

 

Beitragshöhe im Jahr 2025:

Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 14,6 %  (zuzüglich eines eventuellem Zusatzbeitrag)
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz): 14,0 %  (zuzüglich eines eventuellem Zusatzbeitrag)
Pflegeversicherung: 3,6 % ∙ Abschläge bei mehreren Kindern (kinderlose Versicherte: 4,2 %)
Rentenversicherung: 18,6 %
(Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 %2)
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Künstlersozialabgabe: 5,0 %

 

Änderungen ergeben sich bei den Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025

 

Krankenversicherung und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich):

5.512,50 € / Monat (66.150,00 € / Jahr)

 

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung (bundeseinheitlich):

8.050,00 € / Monat (96.600,00 € / Jahr)

 

Knappschaftliche Rentenversicherung (bundeseinheitlich):

9.900,00 € / Monat (118.800,00 € / Jahr) – alte Bundesländer

 

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze):

73.800,00 € / Jahr (6,150,00 € / Monat)

(Bis zu dieser Grenze des monatlichen bzw. jährlichen Bruttoarbeitsentgeltes müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Bei einem darüber hinaus gehenden Verdienst können sich Beschäftigte privat krankenversichern.)

 

Abgaben für Minijob-Beschäftigte im Jahr 2025

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 13 %
Pauschalbetrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung: 15 %
Umlage 1 (U1) – Entgeltfortzahlungsumlage: 1,1 %
Umlage 2 (U2) – Mutterschaftsumlage: 0,22 %
Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
Pauschalsteuer: 2 %

 

Der Beitragsanteil der Minijobber bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beträgt 3,6 %.

 

Abgaben für kurzfristig Beschäftigte im Jahr 2025Umlage 1 (U1) –

Entgeltfortzahlungsumlage: 1,1 %
Umlage 2 (U2) – Mutterschaftsumlage: 0,22 %
Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

 

Geringfügigkeitsgrenze 2025

Minijob-Grenze: 556,00 € / Monat
Übergangsbereich: 556,01 € – 2.000,00 € / Monat

 

 

 

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