Im Jahr 2020 werden die Verdienstgrenzen für kurzfristig Beschäftigte (kurzfristige Minijobs) angehoben. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag liegt im Jahr 2020 bei maximal 120 € und der durchschnittliche Stundenverdienst bei maximal 15 €.
Hinsichtlich des Zeitraumes des kurzfristigen Minijobs so ist dieser von vornherein begrenzt
- drei Monate, wenn die/der kurzfristig Beschäftigte an mindestens fünf Tagen in der Woche arbeitet
- 70 Arbeitstage, wenn die/der kurzfristig Beschäftigte regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeitet.
Detaillierte Informationen zu dieser Art des Beschäftigungsverhältnisses finden Sie bei der Minijob-Zentrale.