Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter treten am 1. August 2018 neue Regeln zu deren Berufszulassung in Kraft. Damit sollen die Rechte von Verbrauchern und deren Schutz vor finanziellen Schäden gestärkt werden.
Eine Neuerung ist die nun eingeführte Erlaubnispflicht für die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen. Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen die Verpflichtung zu regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen und eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Übergangsfrist für die Beantragung einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter, die bereits vor dem 1. August 2018 tätig waren, läuft bis zum 1. März 2019.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums und bei den Industrie- und Handelskammern