Wiedereinführung der Meisterpflicht für ausgewählte Handwerksberufe

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Handwerksordnung (HwO) beschlossen. Zwölf Handwerksberufe sollen zu Beginn des Jahres 2020 wieder meisterpflichtig werden.

 

Im Jahr 2004 wurde eine Vielzahl von Handwerksberufen für zulassungsfrei erklärt. Für zwölf dieser Berufe soll ab 2020 wieder die Meisterpflicht eingeführt werden. Es handelt sich um folgende Berufe:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller.

 

Sie finden somit wieder Aufnahme in Anlage A der Handwerksordnung ‚Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können‘.

 

Frauen und Männer, die sich zukünftig in einem dieser Bereiche selbstständig machen wollen, benötigen wieder einen Meisterbrief. Eine Erlaubnis zur Ausübung dieser Gewerbe wird es auch für sogenannte Altgesellen geben. Gleiches gilt für Handwerksbetriebe mit einem Inhaber ohne Meisterbrief, wenn in diesem Betrieb ein Meister oder ein sonst handwerksrechtlich Berechtigter als technischen Betriebsleiter eingestellt wird.

 

Für bestehende Unternehmen in diesen zwölf Handwerksberufen soll es Bestandsschutz und Übergangsregelungen geben.

 

Hinweise zur Gründung im Handwerk erhalten Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.