In der Europäischen Union ist die KI-Verordnung (AI Act) mit Gültigkeit ab 02. August 2026 in Kraft getreten.
Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Zudem muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Mit der Verordnung wurde ein einheitlicher Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union geschaffen.
Nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 müssen ab 02. August 2026 Unternehmen, die maßgeblich mithilfe künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte verbreiten, diese auch als solche kennzeichnen. Das betrifft insbesondere synthetische Inhalte, Deepfakes und die Interaktion mit KI.
Damit soll transparent gemacht werden, ob ausschließlich ein Mensch der Ersteller ist oder eine KI beim Bearbeiten von Texten, Social-Media-Posts, Bildern, Video- oder Audiodateien zu Hilfe genommen wurde.
Die Kennzeichnung kann bei Informationen der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die von KI generiert oder wesentlich bearbeitet wurden, notwendig werden. Dies kann entfallen, wenn ein Mensch diesen Text überprüft hat und dafür die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Bei der Kennzeichnungspflicht kommt es ansonsten auf die Verhältnismäßigkeit an. Kleine Unterstützungen durch KI, Rechtsschreibprüfungen oder Übersetzungen mittels KI bedürfen keiner Kennzeichnung.
Es besteht eine Kennzeichnungspflicht bei Bildern, Videos oder Audiobeiträgen, die wesentlich von KI erstellt sind (sogenannte Deepfakes). Dabei handelt es sich um KI-erzeugte oder -manipulierte Inhalte, welche eine Echtheit nicht mehr erkennen lassen oder irreführende Wirkung haben können. Dies können beispielgebend manipulierte Unternehmensvideos, künstliche Darstellungen von Betriebsgebäuden oder synthetische Produktpräsentationen sein.
Die Pflicht zur Transparenz besteht zudem, wenn eine Interaktion/Kommunikation mit einer KI, nicht mit einem Menschen, stattfindet.
Eine notwendige Kennzeichnung muss unmittelbar in Zusammenhang mit dem jeweiligen Text, Bild, Video etc. erfolgen. Neben einer eigenen, individuellen aber klaren Kennzeichnung kann auch das vorgegebene EU-Symbol verwendet werden.
Hier finden Sie EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Unternehmen ist dringend die Umsetzung der neuen Regeln zu empfehlen. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten herausgegeben.
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